Leitlinien und Haltung von Dam- und Sikawild in Gehegen
Seit November 2000 gibt es in Niedersachsen eine Grundlage für die Beurteilung von Dam- und Sikawildgehegen.
Diese "Niedersächsischen Leitlinien für die Haltung von Dam- und Sikawild in Gehegen" wurden unter Federführung des Umweltministeriums in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Innenministerium, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem Landesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung Niedersachsen e.V. erarbeitet.
Seit Juli 2005 ist die Wildhaltung in Niedersachsen allerdings nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern unterliegt einer Anzeigepflicht nach dem Tierschutzgesetz.
Die Leitlinien beziehen sich zwar noch auf die alte rechtliche Regelung, sind aber in den Punkten II.
„Anforderungen des Tierschutzes“, IV „Anforderungen des Fleischhygienerechts“ und V. „Tierkörperbeseitigung“ weiterhin maßgebend.
Der Punkt I „Rechtliche Voraussetzungen“ gilt hingegen nicht mehr und im Punkt III „Anforderungen des Naturschutzrechts“ sind nur noch die ersten beiden Absätze zu beachten.
Die Leitlinien können Sie als Datei im PDF-Format herunterladen.
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Beurteilungsgrundlage für die Haltung der übrigen landwirtschaftlichen Wildtiere (Rotwild, Schwarzwild, Muffelwild, etc.) ist das vom Bundeslandwirtschaftsministerium herausgegebenen „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ vom 07.05.2014.
Das Gutachten können Sie hier als Datei im PDF-Format herunterladen:
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